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Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, welche:

Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Kriterien zur Begutachtung

1.   Mobilität  (Selbständigkeit bei der Fortbewegung innerhalb der Wohnung, Treppensteigen etc.)

2.   Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. verstehen und reden, Orientierung, Raum und Zeit, Sachverhalte begreifen und Risiken erkennen, Erkennen von Personen etc.)

3.   Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Depressionen und belastende Situationen)

4.   Selbstversorgung („Grundpflege“, z.B. essen und trinken, waschen und anziehen, Toilettengang, Sondenernährung oder künstliche Ernährung über Port)

5.   Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Medikation, Wundversorgung, Diabetesversorgung, Kompressionsstrümpfe, Arztbesuche, Therapieeinhaltung, Dialyse)

6.   Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. selbständige Gestaltung des Tagesablaufs und mit anderen Menschen Kontakt pflegen)

Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Den Pflegeantrag bekommt man bei der Pflegekasse, Anruf genügt.

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) kommt zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause.

Der Pflegegrad wird rückwirkend zum Antragsdatum festgestellt.

In Fällen eines Krankenhausaufenthaltes kann der entsprechende Sozialdienst eine Eileinstufung beantragen. Dann wird die Begutachtung zu Hause nachgeholt.

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