Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet eine Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit durchführen zu lassen.
Pflegegrad 1: Sie können halbjährlich das Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 2 bis 5: Sie müssen halbjährlich das Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 4 und 5: Auf Wunsch können Sie zusätzlich im anderen Quartal das Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Klienten, die von einem Pflegedienst betreut werden: Sie können halbjährlich ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Dabei verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die häusliche Pflege zu fördern, indem die pflegenden Angehörigen von erfahrenen, professionell Pflegefachkräften beraten und unterstützt werden.
Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:
Auf diesem Weg soll die häusliche Pflege weiterhin ermöglicht und die stationäre Pflege so lange wie möglich verhindert werden.